Energieausweise für Wohngebäude

Erstellung von Energieausweisen

Ein Gebäudeenergieausweis ist seit dem 01. Mai 2014 bei Verkauf oder Vermietung verpflichtend vorzulegen.

 

Wir erstellen für Sie bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise für Wohngebäude.

Erstellung von Energieausweisen

Käufer und Mieter haben mit dem Energieausausweis die Möglichkeit, den Energiebedarf verschiedener Gebäude einfach bundesweit miteinander zu vergleichen. Der Energieausweis weist die energetischen Mängel eines Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen die Energiebilanz verbessert werden kann. Wird das Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis auf Nachfrage vorzuzeigen.